Außergerichtlich: Schriftliche Mahnungen, Telefoninkasso, Nachhalten der Zahlungen
Gerichtlich: Mahn- und Klageverfahren sowie Zwangsvollstreckung, wenn Einverständnis des Kunden, da Gerichtsgebühren entstehen
Langzeitüberwachung (maximal 30 Jahre) aktuell nicht einbringlicher Forderungen